VBE aktuell 52/15: Empfehlungen gegen Schulleitermangel
Aktuell fehlen rund 2000 Schulleitungen bzw. stellvertretende Schulleitungen (Stand Oktober 2015) in Nordrhein-Westfalen. Das Problem besteht schon seit Jahren und hat sich, trotz zahlreicher auslaufender Schulen, nicht verringert. Vor allem kleine Grundschulen sind betroffen.
Der VBE weist seit langem darauf hin, dass die zu geringe Bezahlung, zu geringe Leitungszeit und die mangelnde qualifizierende Unterstützung, Ursache des Schulleitermangels sind.
Der Expertenbericht aus dem Schulministerium, der jetzt dem Landtag vorgelegt wurde, schlägt konkrete Maßnahmen vor, um den Mangel zu beheben. Der VBE war über seine Dachorganisation beratend beteiligt und unterstützt die Vorschläge, die weitgehend mit eigenen Forderungen übereinstimmen. Mit den Empfehlungen des Berichts liegt dem Landtag ein Rezept vor, Schulleitung als Beruf aufzuwerten.
Der VBE erwartet angesichts des Problembewusstseins aller im Landtag vertretenen Fraktionen und des vergleichsweise geringen Kostenvolumens, dass auf der Basis dieses Papiers schnell ein Gesetzesentwurf auf den Tisch kommt.
Die Empfehlungen lauten im Wesentlichen:
1. Schulleitungen von Grund- und Hauptschulen werden, unabhängig von der Größe der Schule, mit A14, Stellvertreter mit A 13 besoldet. Zurzeit werden Schulleitungen dieser Schulformen deutlich geringer entlohnt als Schulleiter an Gymnasien, Berufskollegs und Gesamtschulen. Die Veränderung beträfe 5153 Schulen. Je nach bisheriger Einstufung bedeutet dies für die Rektoren und Konrektoren eine Erhöhung um 235 – 703 Euro. Gesamtkosten rund 18.000.000 Euro jährlich.
2. Jede Grund- und Hauptschule bekommt einen Konrektor. Bisher mussten Schulleiter von Schulen mit weniger als 180 Schülern alle Aufgaben allein bewältigen. Die Veränderung beträfe 1043
Schulen. Konrektoren bekämen 437 Euro mehr als reguläre Lehrkräfte. Gesamtkosten 5.610.000 Euro jährlich.
3. Eine erweiterte Schulleitung wird in allen Schulformen möglich. Klar definierte Leitungsaufgaben, etwa Evaluationsaufgaben, sollten auch von Lehrkräften wahrgenommen werden, die nicht der
Schulleitung angehören. Bisher ist das nur in weiterführenden Schulen vorgesehen.
4. Jede Schule erhält eine Mindestleitungszeit von 16 Stunden. Bisher ist die Leitungszeit stark abhängig von der Anzahl der Schüler, kleine oder auslaufende Schulen waren damit im Nachteil. Zusätzlich wären 158 Stellen erforderlich.
5. Grundschulen erhalten statt 0,2 Anrechnungsstunden 0,5 je Stelle, damit die Leitung übergeordnete Aufgaben (etwa Fortbildungsmanagement, Leitung von Konferenzen) delegieren kann. Zum Vergleich: Heute erhalten Grundschulen mit mehr als 300 Schülern drei Anrechnungsstunden, weiterführende Schulen bis zu zehn. Kosten: 300 zusätzliche Stellen.
Darüber hinaus führt das Ministerium Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, um eine bessere personelle Ausstattung mit Schulsekretärinnen und Hausmeistern zu erreichen. Jobsharing auf Leitungsstellen soll erprobt, Personalentwicklung systematisiert sowie Fort- und Weiterbildung entwickelt werden.
Bericht der Projektgruppe „Schulleitungen“: Vorlage 16/3368