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22.01.2016

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Gleiche Lehrerbesoldung ist Verfassungsauftrag

Erste Lehrer mit Masterabschluss arbeiten schon in den Grundschulen

„Lehrerinnen und Lehrern unterliegen in NRW auch heute noch einem sozialen Ranking, das aus dem im 19. Jahrhundert stammt und bereits damals als ungerecht empfunden wurde“, sagt der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW Udo Beckmann. Anlass ist das aktuell vorgestellte Gutachten von Professor Ralf Brinktrine zur „verfassungswidrigen Besoldung von Lehrkräften“.

Schon 2011 kam der Verfassungsrechtler Professor Christoph Gusy, in einem vom VBE in Auftrag gegebenen Gutachten, zu der Einschätzung, dass es für die Fortführung der bestehenden Besoldungshierarchie im Lehrerberuf keine nachvollziehbaren Gründe gebe.

Inzwischen gibt es kein Lehramt ohne Studienanforderungen mehr. Vereinheitlicht sind inzwischen die gestuften Studiengänge, die Regelstudienzeit und die praktischen Studienanteile. Somit geht auch das, von der Politik gern bemühte, Argument der unterschiedlichen Vorbildung als Differenzierungsgrund ins Leere.

Ein Beleg für die geforderte gleiche Bezahlung ist auch der gewandelte Schulauftrag. Beckmann sagt: „Alle Lehrkräfte müssen heute Schlüsselqualifikationen vermitteln, Schüler mit Migrationshintergrund integrieren, inklusiven Unterricht auch für behinderte Kinder anbieten und mit Heterogenität in ihren Klassen umgehen.“

Trotzdem weigert sich die Landesregierung, dem Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund fordert der VBE, dass die Landesregierung endlich mehr soziale Gleichheit unter den Lehrkräften schafft. Beckmann sagt: „Eine Landesregierung, die es für richtig hält, dass alle Kinder gemeinsam lernen, kann nicht ernsthaft daran festhalten, dass die Lehrer, die diese Kinder unterrichten, unterschiedlich entlohnt werden. Es gibt keinen Grund mehr, die Bezahlung der Lehrkräfte im 21.Jahrhundert, wie zu Kaisers Zeiten, an der Schuhgröße ihrer Schüler zu orientieren.“

Weitere Informationen

Im Lehrerberuf werden Lehrkräfte, je nach Schulstufe und Schulform, höchst unterschiedlich bezahlt. Um den Lehrkräften zu Ihrem Recht zu verhelfen, führt der VBE seit längerer Zeit ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der verfassungswidrigen Besoldung von Lehrkräften. Es liegt aktuell beim Verwaltungsgericht Arnsberg zur Entscheidung.

Das VBE-Gutachten von Professor Christoph Gusy finden Sie hier


Pressemitteilung 3-16
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